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Familiennachzug in der Schweiz – Was Sie wissen sollten

Sziveri Lajos · 23. Juni 2025
Familiennachzug in der Schweiz – Was Sie wissen sollten

Der Familiennachzug ermöglicht es Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, nahe Familienangehörige in die Schweiz zu holen. Diese Regel gilt sowohl für Schweizer Staatsangehörige als auch für Ausländer, mit spezifischen Bedingungen.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Schweizer Staatsangehörige

  • Inhaber einer B- oder C-Aufenthaltsbewilligung (z. B. EU/EFTA-Bürger oder Drittstaatsangehörige)

Welche Familienmitglieder können nachziehen?

  • Ehepartner oder registrierte Partner

  • Kinder unter 18 Jahren

  • In Ausnahmefällen Eltern (z. B. bei Minderjährigen in der Schweiz)

Wichtige Voraussetzungen:

  • Nachweis über familiäre Beziehung (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde)

  • Geeigneter Wohnraum für die Familie

  • Ausreichendes Einkommen (z. B. Arbeitsvertrag)

  • Integrationsfähigkeit (z. B. Sprachkenntnisse, Lernbereitschaft)

Wann ist der Antrag einzureichen?

  • Bei EU/EFTA-Bürgern: innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz registrieren

  • Bei Drittstaatsangehörigen: Visum vor der Einreise bei der Schweiz­er Botschaft beantragen

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Kantonales Migrationsamt am Wohnort

  • Schweiz­er Botschaft oder Konsulat im Ausland

Wie lange dauert es?

  • In der Regel 1–6 Monate, je nach Staatsangehörigkeit, Unterlagen und Kantonsverfahren

Schlagwörter:

  • Schweiz
  • Familiennachzug
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Migration
  • Ehepartner
  • Kinder
  • Visum

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